Rechtsprechung
BFH, 10.05.2012 - IV R 49/10 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- lexetius.com
Inhaltsgleich mit BFH-Beschluss vom 10. 05. 2012 IV R 47/10 - Mindestanforderungen an die Darlegung der Revisionsgründe in der Revisionsbegründung
- openjur.de
Inhaltsgleich mit BFH-Beschluss vom 10.05.2012 IV R 47/10; Mindestanforderungen an die Darlegung der Revisionsgründe in der Revisionsbegründung
- Bundesfinanzhof
FGO § 120 Abs 3 Nr 2 Buchst a
Inhaltsgleich mit BFH-Beschluss vom 10.05.2012 IV R 47/10 - Mindestanforderungen an die Darlegung der Revisionsgründe in der Revisionsbegründung
- Bundesfinanzhof
Inhaltsgleich mit BFH-Beschluss vom 10.05.2012 IV R 47/10 - Mindestanforderungen an die Darlegung der Revisionsgründe in der Revisionsbegründung
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 120 Abs 3 Nr 2 Buchst a FGO
Inhaltsgleich mit BFH-Beschluss vom 10.05.2012 IV R 47/10 - Mindestanforderungen an die Darlegung der Revisionsgründe in der Revisionsbegründung - rewis.io
Inhaltsgleich mit BFH-Beschluss vom 10.05.2012 IV R 47/10 - Mindestanforderungen an die Darlegung der Revisionsgründe in der Revisionsbegründung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FGO § 120 Abs. 3 Nr. 2 lit. a
Zurückweisung der Revision als unzulässig mangels einer den Anforderungen entsprechenden Revisionsbegründung - datenbank.nwb.de
Anforderungen an die Darlegung der Revisionsgründe
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Zurückweisung einer Revision als unzulässig mangels einer den Anforderungen entsprechenden Revisionsbegründung
Verfahrensgang
- FG Hessen, 24.02.2010 - 8 K 833/10
- BFH, 10.05.2012 - IV R 49/10
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- BFH, 22.03.2010 - VI R 10/10
Mindestanforderungen an die Revisionsbegründung - Prüfungspflicht des …
Auszug aus BFH, 10.05.2012 - IV R 49/10
Denn er ist gehalten, Inhalt, Umfang und Zweck des Revisionsangriffs von vornherein klarzustellen (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Beschluss vom 22. März 2010 VI R 10/10, BFH/NV 2010, 1295, m.w.N.).Demgemäß muss sich der Revisionskläger mit den tragenden Gründen des finanzgerichtlichen Urteils auseinandersetzen und darlegen, weshalb er diese für unrichtig hält (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 2010, 1295, m.w.N.).
Der sich ausschließlich in der Behauptung einer Divergenzentscheidung erschöpfende Vortrag lässt damit nicht aus sich heraus erkennen, dass der Revisionskläger anhand der Gründe des angefochtenen finanzgerichtlichen Urteils sein bisheriges Vorbringen überprüft hat (vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 2010, 1295).
- BFH, 07.03.1996 - IV R 2/92
1. Einbeziehung der Grundstücksverkäufe einer personenidentischen …
Auszug aus BFH, 10.05.2012 - IV R 49/10
Die Klägerin hätte sich mit der Argumentation des FG (zumindest ansatzweise) auseinandersetzen müssen, gegebenenfalls unter Berücksichtigung der inhaltlichen Erwägungen der in diesem Zusammenhang stehenden BFH-Urteile vom 7. März 1996 IV R 2/92 (BFHE 180, 121, BStBl II 1996, 369) sowie vom 25. September 2008 IV R 80/05 (BFHE 223, 86, BStBl II 2009, 266). - BFH, 25.09.2008 - IV R 80/05
Prüfung der gewerblichen Prägung einer Personengesellschaft - …
Auszug aus BFH, 10.05.2012 - IV R 49/10
Die Klägerin hätte sich mit der Argumentation des FG (zumindest ansatzweise) auseinandersetzen müssen, gegebenenfalls unter Berücksichtigung der inhaltlichen Erwägungen der in diesem Zusammenhang stehenden BFH-Urteile vom 7. März 1996 IV R 2/92 (BFHE 180, 121, BStBl II 1996, 369) sowie vom 25. September 2008 IV R 80/05 (BFHE 223, 86, BStBl II 2009, 266). - FG Berlin-Brandenburg, 10.09.2009 - 1 K 3292/02
Gewerblicher Grundstückshandel: Zusammenschau der Aktivitäten …
Auszug aus BFH, 10.05.2012 - IV R 49/10
Dazu gibt sie in ihrer Revisionsbegründungsschrift das Urteil des FG --teilweise wortlautidentisch-- wieder und begründet die Revision im Weiteren ausschließlich wie folgt: "In dem Urteil des Finanzgerichts Berlin Brandenburg vom 10.09.2009 I K 3292/02 B, EFG 2010, S. 323, weist der erkennende Senat darauf hin, dass die vom Bundesfinanzhof neuestens als offen bezeichnende Frage, ob eine Berücksichtigung von Aktivitäten personenidentischer, für sich betrachtet gleichfalls vermögensverwaltend tätiger Schwesterpersonengesellschaften bereits auf der Ebene der klagenden Gesellschaft zulässig ist, nachdem der BFH in früheren Entscheidungen von dieser Möglichkeit ausgegangen zu sein schien, zu verneinen ist. - BFH, 11.04.2005 - GrS 2/02
Gesonderte und einheitliche Feststellung bei Beteiligung an einer sog. …
Auszug aus BFH, 10.05.2012 - IV R 49/10
Er verweist insbesondere auch auf den Beschluss des Großen Senats vom 11. April 2005 GrS II/02, BStBl. II 2005, 679.
- FG Hessen, 24.02.2010 - 8 K 833/10
Vorliegen der Voraussetzungen eines gewerblichen Grundstückshandels bei …
Revision eingelegt (Aktenzeichen des BFH IV R 49/10).